Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen sowie die Erbringung von Leistungen durch die Firma Gödl .

1.2. Die Vertragspartner anerkennen diese Geschäftsbedingungen durch Auftragserteilung sowie nochmals mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung. Dies gilt für alle gegenwärtigen, aber auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.

1.3. Der Geltung von Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen, auch wenn sie in Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen, Rechnungen u.ä. aufscheinen.

1.4. Nachträgliche Änderungen und Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner.

2. Angebote, Preise und Zahlungen

2.1. Angebote

2.1.1. Die Angebote der Firma Gödl gelten als freibleibend und unverbindlich.

2.1.2. Menge, Qualität und Beschreibung sowie eine etwaige Spezifizierung der Ware entsprechen unserem Angebot. Inhalt und Umfang unserer Lieferungen und Leistungen bestimmen sich ausschließlich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Inhalt unserer Auftragsbestätigung, sollte diese von der Bestellung abweichen, gilt als vereinbart, wenn der Besteller nicht innerhalb einer Woche nach Empfang schriftlich widersprochen hat.

2.1.3. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden.

2.1.4. Die Tischlerei Gödl behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen bis zum Ablauf eines Monats nach Eingang des Auftrages schriftlich abzulehnen.

2.1.5. Dem Besteller ist bekannt, dass die von uns hergestellten Erzeugnisse Sonderanfertigungen sind und weder umgetauscht noch zurückgenommen werden können. Nimmt der Besteller die bestellte Ware nicht ab, werden die mit dem Auftrag zusammenhängenden, uns bereits entstandenen, nachweisbaren Kosten, die entstandenen Mehrkosten und der entgangene Gewinn von uns in Rechnung gestellt.

 

2.2. Preise

2.2.1. Kaufpreis ist der in der Auftragsbestätigung genannte Preis. Alle Preise verstehen sich in Euro, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2.2.2. Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen der Art oder des Umfangs der Lieferung auf Wunsch des Bestellers nach unserer Auftragsbestätigung erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden ebenfalls gesondert zu dem angebotenen Kaufpreis in Rechnung gestellt.

2.2.3. Alle Aufträge werden nur aufgrund der zur Zeit der Bestellung gültigen Preise angenommen. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung oder Montage erhöhen, ist Tischlerei Gödl berechtigt, die Preise anzupassen.

 

2.3. Zahlungen

2.3.1. Der Kaufpreis ist mit dem Tage der Rechnungsstellung fällig.

2.3.2. Sind keine anderen Zahlungsziele vereinbart, ist ein Drittel des Entgeltes bei Vertragsabschluss, ein Drittel nach Leistungsbeginn und ein Drittel nach Beendigung der Leistung zur Zahlung fällig.

2.3.3. Ein Skontoabzug ist nur gerechtfertigt, wenn dieser schriftlich vereinbart wurde. Für die Berechtigung der Inanspruchnahme eines Skontos ist jede Rechnung für sich zu betrachten. Wird eine Skontofrist versäumt, so hat dies keinerlei Auswirkungen auf bereits bezahlte bzw. künftige Rechnungen.

2.3.4. Ist der Besteller mit der vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so kann die Tischlerei Gödl die vereinbarten Leistungen bzw. Ware bis zur Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers zurückbehalten oder unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder teilweise den Rücktritt vom Vertrag erklären.

2.3.5. Kommt der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung nicht spätestens am Fälligkeitsdatum nach, sind wir von allen weiteren Liefer- und Leistungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, weitere Lieferungen nur mehr gegen Vorkasse auszuführen.

2.3.6. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.

3. Lieferung und Montage

3.1. Angegebene Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung ein bestimmter Liefertermin enthalten ist und dieser ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt worden ist.

3.2. Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Besteller verpflichtet, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist – unter Ankündigung des Rücktritts – zu gewähren. Er kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn in dieser Frist keine Leistung erbracht wird.

3.3. Die Lieferfristen verlängern sich insbesondere auch bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, gleichgültig ob diese in unserem Betrieb oder bei unseren Unterlieferanten eintreten, z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Störungen der Transporte, höhere Gewalt etc. um die Dauer dieser Umstände.
Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3.4. Sind Verzögerungen in der Leistungserbringung auf den Besteller zurückzuführen, so werden vereinbarte Termine und Fristen entsprechend hinausgeschoben bzw. verlängert.

3.5. Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und können entsprechend von uns in Rechnung gestellt werden.

3.6. Der Besteller hat bei Montagearbeiten durch die Tischlerei Gödl oder deren Subunternehmern vor Leistungsausführung auf mögliche Gefahrenquellen und Umstände, welche die Leistungsausführung behindern können, zu unterrichten bzw. zu warnen.

3.7. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Energie- und Wasserkosten sind vom Besteller zu tragen.

4. Gefahrenübergang und Transport

4.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht auf den Besteller über, sobald die Ware mit unseren Fahrzeugen auf dem Werksgelände des Bestellers oder an einem von diesem benannten Bestimmungsort auf befestigter Fahrbahn angekommen ist.

4.2. Bei Auslieferung der Ware mit unseren eigenen Transportfahrzeugen schließen wir eine Transportversicherung im Rahmen unserer Generalpolizze ab.

5. Gewährleistunge, Mängel und Schadenersatz

5.1. Die Tischlerei Gödl leistet dem Besteller Gewähr, dass die Ware bzw. erbrachte Leistung zum Übergabezeitpunkt dem Vertrag entspricht.

5.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, für Beleuchtungskörper 6 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übernahme.

5.3. Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass der Besteller seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind nach § 377 UGB unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsausschlusses ausgeschlossen.

5.4. Selbst wenn der Käufer nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen berechtigt wäre, Preisminderung und/oder Wandlung zu begehren, können diese Gewährleistungsbehelfe von uns durch Verbesserung (Reparatur oder Nachtrag des Fehlenden) oder Austausch abgelöst werden.

5.5. Wir haften nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.

5.6. Im Zuge von Montagearbeiten können Schäden am bereits vorhandenen Bestand auf Grund nicht erkennbarer Gegebenheiten eintreten, eine Haftung von .der Tischlerei Gödl hierfür ist ausgeschlossen.

5.7. . Die Tischlerei Gödl haftet für Schäden nur, soweit sie auf vom Besteller nachzuweisendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsen, Verluste und von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

5.8. Jegliche Haftung entfällt, wenn seitens des Bestellers Montagebedingungen oder Anweisungen von .der Tischlerei Gödl zur fachgerechten Ausführung nicht beachtet wurden.

5.9. Schadenersatzansprüche aufgrund von verspäteten Lieferungen können nicht geltend gemacht werden.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gelieferten und/oder montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bis einschließlich aller Nebengebühren (Zinsen, Kosten etc.) unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die uns aus anderen Lieferungen gegen den Besteller noch zustehen.

6.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist . die Tischlerei Gödl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Sache herauszuverlangen.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderung dieser Schriftformklausel.

7.2. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrags einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

7.3. Erfüllungsort: Korbin

7.4. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart. Die Bestimmungen des UN Kaufrechts finden keine Anwendung.

7.5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist in Deutschlandsberg .

7.6. Vertragsgrundlagen: ÖNormen, insbesondere:
• ÖNORM A 2050
• ÖNORM B 2061
• ÖNORM B 2110
• ÖNORM B 2111